Nachfolgend finden Sie In unserem FAQ die meistgestellten Fragen und erhalten die Antworten zu einigen der wichtigsten Fragen für die Erstellung einer Risikoabschätzung nach §51 bei einer Kontamination mit Legionellen oder anderen Problemen in Trinkwasser-Installationen.
A: Bei einer Risikoabschätzung handelt es sich um eine Mängel- und Gefahrenanalyse, welche die technischen und hygienischen Missstände im Rahmen der Ursachenforschung ermittelt, aufklärt und für Betreiber oder Eigentümer einer Wasserversorgungsanlage in Verständlicher Form wiedergibt, um die Entstehung der Legionellen oder anderen Bakterien im Trinkwasser nachvollziehbar zu machen.
A:Mit der Veröffentlichung der Trinkwasserverordnung 2023 wurde
der Begriff Gefährdungsanalyse durch die formale Bezeichnung
Risikoabschätzung ersetzt.
Inhaltlich gibt es zur Gefährdungsanalyse bei Legionellen
keinen nennenswerten Unterschied, es ist jedoch wichtig darauf
hinzuweisen, dass der Begriff Risikoabschätzung nach den
a.a.R.d.T. sowie den Vorgaben der Trinkwasserverordnung nun
rechtskräftig beschlossen wurde.
A: Eine Risikoabschätzung hat das Ziel die fachgerechte Aufarbeitung technischer, hygienischer oder betriebstechnischer Missstände, welche das Wachstum von Legionellen oder anderen Bakterien in der Trinkwasser-Installation begünstigt haben, damit diese zeitnah abgestellt werden können und der Betrieb der Wasserversorgungsanlage keine Gefahr mehr für den Endverbraucher darstellt.
A: Sollte im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen orientierenden Legionellenuntersuchung nach §31 TrinkwV der sogenannte technische Maßnahmenwert(kein Grenzwert) von 100KBE/ 100ml erreicht oder Überschritten werden, ist eine Risikoabschätzung nach §51 Absatz 1 Nr. 3 für die betroffene Trinkwasser-Installation in Schriftform und unverzüglich zu beauftragen und durchführen zu lassen, damit der Schutz der Endverbraucher durch Legionellen oder pathogene Keime nicht unnötig gefährdet ist und ein Schaden nicht zu befürchten ist.
A: Die Risikoabschätzung nach §51 bei Legionellen ist grundsätzlich durch speziell ausgebildete Fachkräfte wie Sachverständige/Gutachter durchführen zu lassen, auch Sanitär-Meister oder Bauingenieure sind nicht automatisch befähigt, da die entsprechende Zertifizierung nach VDI/DVGW 6023 Kat. A (Trinkwasserhygieneschulung) erlangt sein muss. Die Hygiene in Trinkwasser-Installationen ist ein integraler Schwerpunkt des Sanitärhandwerks, welcher selbst von gut ausgebildeten Sanitär-Fachhandwerkern aufgrund der Komplexität nicht ohne intensive Beschäftigung bedient werden kann.
A: Das Erscheinungsbild einer Risikoabschätzung §51 TrinkwV bei
Legionellen hat einem bestimmten Umfang und Aufbau zu
entsprechen, welcher in der Empfehlung des Umweltbundesamtes
"Empfehlungen für die Durchführung einer Gefährdungsanalyse
gemäß Trinkwasserverordnung - Maßnahmen bei Überschreitung des
technischen Maßnahmewertes für Legionellen" vorgegeben
ist. Hier ist der Inhalt und Umfang aufgelistet, welcher
ergänzenden Kontext einer Risikoabschätzung bei Legionellen zu
den Vorgaben der Trinkwasserverordnung 2023 gibt.
Um die entsprechende Informationen nach den allgemein
anerkannten Regeln der Technik verwerten zu können, ist auf die
Europäischen DIN Normen (DIN EN Reihe 806-1-5, DIN EN 1717,
DIN EN 1001), die deutschen DIN Normen (DIN 1988 Reihe
100-600) technischen Regelwerke des VDI (Verein
Deutscher Ingenieure), vorrangig für Risikoabschätzungen
VDI 6023 Reihe 1-4 (Hygiene in
Trinkwasser-Installationen), sowie die Arbeitsblätter des
DVGW (Deutscher Verein des Gas & Wasserfaches) W551
Reihe 1-6 (Ersetzen W551,W553,W556,W557),
Veröffentlichungen des ZVSHK(Zentralverband Sanitär Heizung
Klima) jedoch auch weitere wissenschaftliche Quellen der
Gremien für Luft-/ Wasserhygiene und Umweltschutz.
ACHTUNG VOR "BILLIG"ANBIETERN:
Das zuständige Gesundheitsamt als
Überwachungsinstitution muss die erstellte
Risikoabschätzung unaufgefordert vorgelegt bekommen
und absegnen, sofern die Qualität
nicht den a.a.R.d.T. und Erscheinungsbild nach
VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 entspricht, wird diese
nicht anerkannt und ist erneut durchführen zu
lassen.
Kurz, wer "billig" kauft, ...
A: Da die Risikoabschätzung nach der Empfehlung des Umweltbundesamts (UBA) durch einen qualifizierten Sachverständigen mit Befähigung nach VDI/DVGW 6023 Kat. A in Form eines schriftlichen Gutachtens zu erstellen ist, kann diese Arbeit ausschließlich durch Fachkräfte mit entsprechend umfangreicher Kenntnis durchgeführt werden.
Die Sachverständigenordnung regelt den ungefähren Stundensatz und variiert je Fachbereich zwischen 90€ und 145€, wobei eine gesunde Mitte bei 115€ überwiegender Standard sein dürfte (Stand 2023).
Da es sich bei der Erstellung einer Risikoabschätzung um ein vollumfängliches schriftliches Gutachten durch einen Sachverständigen, welcher zudem auch zwingend eine persönliche Bestandsaufnahme vor Ort durchführen muss. Die Abwicklung der Ortsbegehung durch den Sachverständigen ist nach §51 Absatz 1 Nr. 2 ist gesetzlich vorgeschrieben.
Die Bestandsaufnahme vor Ort ist mit einem mehrstündigen Aufenthalt vor Ort verbunden, hier sind alle(!) wartungsfreien und einsehbaren Komponenten mindestens einer Sichtprüfung zu unterziehen, alle Inspektions- & Wartungspflichtigen Komponenten sind hierbei zu dokumentieren und im Anschluss in Schriftform für die erforderlichen Handlungsempfehlungen zu bewerten.
Qualität hat ihren Preis und je nach angestrebter Qualität variieren Preise insbesondere dann, wenn die Risikoabschätzung auf Stundenbasis abgerechnet werden soll, ein erfahrender Sachverständiger sollte seine Leistung zum Festpreis mit einer Toleranz von 10-20% zu seiner angebotenen Berechnung aufrufen können.
Eine Risikoabschätzung nimmt selbst bei einer verhältnismäßig "kleinen Anlage" wie z.B. einem Wohnhaus 6-10 Wohneinheiten neben der Vorarbeit wie Beratung des Neukunden, Korrespondenz mit dem Kunden, Angebotserstellung, ggf. vorbereitende Maßnahmen wie Informationsschreiben und Abstimmung mit den Anwohnern vor der eigentlichen Ortsbesichtigung, welche neben der An- & Abfahrtsstrecke zudem vor Ort mindestens 3-5 Stunden benötigen dürfte, sowie weitere 12-18 Stunden Arbeit an der schriftlichen Ausarbeitung, Planung weitergehender Legionellenuntersuchungen und je nach Umfang und Bedarf steht die weiterführende Beratung nach Abschluss der Arbeiten für den Kunden weiterhin zur Verfügung(zumindest bei mir), all diese Faktoren sollten bei der Beauftragung im Hinterkopf behalten werden, anstatt das günstigste Angebot zu wählen und sich im Anschluss zu ärgern, dass sich die Legionellen uneingeschränkt weiter in der Anlage tummeln und nicht verschwinden wollen.
Bei dieser einfachen Rechnung ist ein Nettopreis von 1.800-2.600€ üblich und sollte auch nicht unterschritten werden, eine individuelle Kalkulation aufgrund der übermittelten Informationen sollte dennoch das mindeste sein, was der Sachverständige für die Kalkulation berücksichtigen sollte.
Günstigere Anbieter wird es immer geben, jedoch sollte das Minimum nicht der Anspruch sein, wenn es um die Gesundheit der Endverbraucher und Nachhaltigkeit einer langfristigen Legionellenbeseitigung geht.
Natürlich muss je nach Komplexität die Möglichkeit der variablen Festpreis- & Stundenabrechnung bestehen, dies trifft insbesondere bei der Erstellung und Pflege eines WSP(Water Safety Plan) oder der Betreuung medizinischer Einrichtungen und Anlagen ein, welche durch diverse Bauteile und oder einer außerordentlichen Geländegröße eine umfangreiche Kenntnis der Anlage und der Betriebszustände voraussetzen.